Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr
mit unseren Kunden. Die AGB werden vom Kunden durch
die Auftragserteilung anerkannt und gelten für
die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers sind für den Übersetzer
nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt
hat.
2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht
des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer
spätestens bei Auftragsvergabe über besondere
Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten
(Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der
Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung
etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist
anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck
bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen
Abzug zur Korrektur zu übergeben.
(2) Informationen und Unterlagen, die
zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind,
hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe
dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare
des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen,
Abkürzungen etc.).
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung
dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Ausführung und Mängelbeseitigung
(1) Die Übersetzung wird nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung
ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine
Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber
beigefügt worden sind, in die allgemein übliche,
lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche
Version übersetzt.
(2) Mängel in der Übersetzung,
die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige
Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene
Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht
in den Verantwortungsbereich des Übersetzers.
(3) Rügt der Auftraggeber einen in
der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen
Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung
der in der Übersetzung enthaltenen Mängel
durch den Übersetzer. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung
muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels
dem Übersetzer gegenüber schriftlich und unverzüglich
geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist
dem Übersetzer vom Auftraggeber eine angemessene
Frist einzuräumen.
(4) Der Anspruch auf Nachbesserung ist
ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb
von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten
eingegangen ist.
(5) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung
oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen
wurde.
(6) Die Auftragserstellung hat schriftlich
zu erfolgen. Telefonisch gegebene Angebote bedürfen
der schriftlichen Bestätigung. Lieferfristen und
-termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind
bindend. Der Übersetzer kommt jedoch nicht in Verzug,
solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt,
den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung
eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist
der Übersetzer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu
verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche,
sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung
des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare
neu zu verhandeln.
4. Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe.
Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt
nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
(2) Eine Haftung des Übersetzers
für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber
übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der
Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung
seiner Daten zu sorgen.
5. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich,
die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag
überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich
zu behandeln.
6. Vergütung und Grundlage der
Berechnung
(1) Der Umfang der Übersetzung wird
anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung
ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Zeichen incl. Leerzeichen.
Angefangene Zeilen unter 30 Anschlägen und Zeilen
mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet.
(2) Die Vergütung ist innerhalb von
14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung fällig.
(3) Der Übersetzer hat neben dem
vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der
tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten
werden nach Aufwand berechnet. Der Übersetzer kann
bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuß
verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung
objektiv notwendig ist. Er kann die Übergabe seiner
Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars
abhängig machen.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht
vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene
und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei
gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung
von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten
Sätze als angemessen und üblich.
7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger
Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung.
(2) Der Übersetzer hat das Urheberrecht
an der Übersetzung.
8. Vertragskündigung
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag
bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten
nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung
ist nur dann wirksam, wenn sie dem Übersetzer gegenüber
schriftlich erklärt wurde. Dem Übersetzer
steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen
Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.
9. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich
daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Übersetzers.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen
wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen nicht berührt.
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