Unsere Preise
Es gibt mehrere Punkte, von denen der Preis unserer Dienstleistungen abhängig sein könnte: Länge und Art des Textes, Ort des Dolmetschereinsatzes, Art des Dolmetschens u. v. m. Je genauer wir wissen, welche Leistung wir für Sie erbringen können, desto konkreter
kann unser Angebot für Sie sein.
Deshalb möchten wir Sie bitten - fragen Sie in jedem Fall an - wir beraten
Sie gerne!
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Ihre Vorteile:
- Besonders attraktive Konditionen
bei einer Textlänge ab 50 Seiten
- Verbindliche Festpreisangebote,
wenn bei Angebotsabgabe bereits das gesamte
Material zur Verfügung steht
- Bei Privatkunden wird für
Beglaubigungen grundsätzlich kein Zuschlag
erhoben
- Kürzere Texte (Urkunden,
Zeugnisse, Diplome, Zertifikate etc.) können
innerhalb von 24 Stunden übersetzt werden.
Dafür wird kein Eilzuschlag erhoben
- Bei Privatkunden wird der Preis für Dolmetscherdienste
auf der 30-Minuten-Basis berechnet
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Hier sind einige Anhaltspunkte zur Ermittlung des
Preises:
Dolmetschen
Konferenzdolmetschen (simultanes Dolmetschen) wird nach einem Tagessatz abgerechnet, der Vorbereitung und Recherche
einschließt. Reisezeiten und erforderliche Übernachtungen gehen im allgemeinen
zu Lasten des Auftraggebers.
Bei anderen Dolmetscharten, dem Wegfall von
Reisezeiten oder bei geringer Gesamtdauer ist ein halber Tagessatz, gegebenenfalls auch ein Stundensatz möglich.
Für Privatpersonen: Berechnungsgrundlage für Dolmetscherdienste ist eine halbe Zeitstunde (30 Minuten).
Übersetzungen
Da Umfang und Art des Textes sowie die weitere Bearbeitung
erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsaufwand haben,
können wir Ihnen ein Angebot (auf Stunden-, Seiten-,
Zeilen- oder Wortbasis) nur nach vorheriger Ansicht
des Ausgangsmaterials erstellen.
Berechnungsgrundlage für die Abrechnungen sind
die Normzeilen (55 Anschläge/Zeile) bzw. Wörter in der fertigen
Übersetzung (anhand eines Zeilenzählprogramms).
Kürzere bzw. längere Zeilen werden entsprechend
zu Normzeilen zu 55 Anschlägen/Zeile zusammengefasst.
Nicht mitgezählt werden Anmerkungen des Übersetzers,
Beglaubigungsformeln, Grafiken, Tabellen, Linienzeichen,
etc. Maßgeblich für die Berechnung der Normzeilen
sind allein reine Textstellen.
Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar
gilt als unverbindlich. Maßgebend für die
Berechnung ist die tatsächliche Länge des
Übersetzungstextes (Zieltextes).
Die Auftragserstellung hat schriftlich zu erfolgen.
Telefonisch gegebene Angebote bedürfen der schriftlichen
Bestätigung.
Der Mindestauftragswert beträgt 25,00 EUR.
Bei Bearbeitung von ppt-Dateien wird ein Zuschlag
von 5,00 EUR pro Folie erhoben.
Zusatzkosten lassen sich vermeiden, wenn Aufträge
frühzeitig angekündigt werden, wenn Termine
großzügig bemessen werden können und
wenn Ausgangsdateien in direkt bearbeitbarem Format
vorliegen (kein Papier, kein Fax, kein PDF, keine
Bilddateien).
Die Sonderleistungen werden zeitgerecht nach Aufwand
berechnet: 25,00 EUR/Stunde. Sonderleistung sind z.B.:
Zeichnen von Tabellen, Formatierungen, Erstellen oder
Einbinden von Grafiken, Konvertierungen etc.
Ein konkretes Angebot erfragen Sie bitte per E-Mail .